Nach der 28. Corona Bekämpfungsverordnung gilt ab dem 24.11.21 in ganz Rheinland-Pfalz im Innenbereich für den Sportbetrieb die 2G-Regel.
Somit können im Innenbereich nur noch Geimpfte, Genesene und ihnen gleichgestellte Personen (Kinder bis 3 Monate nach dem 12. Geburtstag) teilnehmen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 bis einschließlich 17 Jahren ist die Teilnahme am Sportbetrieb im Innenbereich nur möglich, wenn sie ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen, möglich ist auch ein vom Übungsleiter kontrollierter Selbsttest vor Ort. Die Testung in der Schule hat keine Gültigkeit mehr!